Was ist ein Nachtrag?

Nachtrag bzw. Nachträge sind keine rechtlichen Begriffe es ist eher eine umgangssprachliche Bezeichnung für nachträgliche vereinbarte Bauvertragsleistungen.

Bauvertragsleistungen werden rechtlich als Werkvertrag eingestuft, welche im BGB § 631 bis § 650 behandelt werden. Grundsätzliche Eigenschaft eines Werkvertrages ist die Herstellung des versprochenen Werkes durch den Unternehmer und die Bezahlung der vereinbarten Vergütung durch den Besteller.

Aber was ist, wenn sich der Besteller, also der Auftraggeber, eine Änderung „wünscht“ oder eine Änderung zur ordnungsgemäßen Ausführung des Werkes notwendig wird? Dann kommt es zur Vergütungsanpassung nach BGB § 650 c. Das ist die gesetzliche Grundlage für Mehrvergütung bei jedem Bauvertrag.

Fazit immer, wenn Leistungen ausgeführt werden sollen, die nicht im ursprünglichen Vertrag vereinbart worden oder anders als Beschrieben ausgeführt werden, kommt es zu einer nachträglichen Mehrvergütungsanspruch laut Gesetz, dem NACHTRAG.

Diesen per Gesetz erhaltenen Anspruch werden in den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen kurz VOB Teil B konkretisiert.

Da bei den allermeisten Bauverträgen die VOB Teil B als Vertragsbedingungen, vereinbart worden ist, werde ich im Weiteren ausschließlich auf die dort behandelten Sachverhalte beziehen.

Benötigen Sie Hilfe bei Nachtragserstellung,-durchsetzung oder -prüfung? Kontakieren Sie mich gerne.

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professionelles Portrait Jonas Träger in Hemd
Jonas Träger
Geschäftsführer

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